Ich erstelle sowohl Markt-/Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB als auch Beleihungswertgutachten nach § 16 PfandBG für Wohnungsbewertungen, Hausbewertungen oder Grundstücksbewertungen.
Ein unparteiisches Gutachten wird z.B. benötigt bei
Ich erstelle Wertgutachten in den nachfolgend aufgeführten Bereichen:

Frank C. Müller 
Sachverständiger für Immobilienbewertung
Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
					Sachverständigenbüro Frank C. Müller
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